Der Corona-Bonus in der Pflegebranche in der Kritik
Veröffentlicht: Dienstag, 08.11.2022 14:16
Der Corona-Bonus in der Pflegebranche - bis zum Jahresende soll er kommen. Manche haben ihn schon mit dem Oktobergehalt bekommen. 550 Euro bis maximal 3300 Euro - steuerfrei vom BUND - als Anerkennung für besondere Leistungen in der Pandemie. Das klingt erstmal gut - ABER: Rund um den Pflegebonus gibt es gerade großen Ärger in unseren Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

Nicht alle bekommen den Bonus
Die Verteilung scheint ungerecht. Manche bekommen den Bonus, aber viele Pflegekräfte gehen komplett leer aus. Denn: Pflegekräfte müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, um die Extrazahlung bekommen. Wir haben mit Pheline gesprochen, sie arbeitet in Borken in der Notaufnahme und gehört zu denjenigen, die keinen Bonus bekommen (haben). Sie und viele andere fordern nun, den Pflegebonus auch auf die Pflege in Funktionsbereichen auszuweiten und hat eine Petition gestartet. Denn Pheline findet:
Die Pflege in der Notaufnahme, im OP und weiteren Funktionsbereichen ist genauso stark von Corona positiven Patienten wie Normalstationen betroffen. Und auch hier ist ein erhöhtes Versorgungsaufkommen, der Patienten, sowohl physisch als auch psychisch, von Nöten. Daher wäre im Sinne der Wertschätzung aller Bereiche ein Ausgleich ebenso gerechtfertigt und wünschenswert.
Wenn Ihr an der Petition teilenehmen möchtet, schaut einfach mal hier.
Wie ist so die Stimmung im Krankenhaus?
Pheline ist nicht sauer auf Kolleginnen und Kollegen, aber trotzdem macht sich Unzufriedenheit bei denjenigen breit, die keinen Corona-Bonus bekommen haben
Auch das Klinikum Westmünsterland wünscht sich Coronabonus für alle
Klinikumssprecher Tobias Rodig hat kein Verständnis für den Verteilungsschlüssel der Bundesregierung
Antwort vom Bundesgesundheitsministerium
Wir haben mal nachgehakt beim Bundesgesundheitsministerium. Und diese Antwort erhalten:
"Danke für Ihre Anfrage. Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten (Krankenhäuser, in denen im Ganzjahreszeitraum 2021 mehr als zehn infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden); betroffen sind davon 837 Krankenhäuser. Diese geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegefachkräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Außerdem bekommen alle Beschäftigten in der Alten- bzw. Langzeitpflege einen Bonus, die zwischen November 2020 und Juni 2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig waren. In der Alten- bzw. Langzeitpflege werden die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten bis spätestens 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren und zum Stichtag 30. Juni 2022 bei ihrem Arbeitgeber noch beschäftigt und tätig sind, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang). Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus. Insgesamt wurden für Prämienzahlungen im Krankenhausbereich im Jahr 2022 aus dem Bundeshaushalt 500 Millionen Euro für zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Mittel war bei der Umsetzung in § 26e des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) eine Priorisierung erforderlich. Das Kriterium der Pflegefachkraft wurde in § 26e KHG gewählt, um anhand der im Pflegeberufegesetz geregelten beruflichen Qualifikation eine zweifelsfreie Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises anhand nachprüfbarer Kriterien zu gewährleisten. Hintergrund ist, dass nach § 26e KHG die anspruchsberechtigten Krankenhäuser dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die Zahl der Anspruchsberechtigten zu melden haben. Hierfür war ein zweifelsfreies Abgrenzungskriterium erforderlich. Ergänzend wird angemerkt, dass in den Jahren 2020 und 2021 auf der Grundlage von § 26a und § 26d KHG bereits insgesamt 550 Millionen Euro für Corona-Prämienzahlungen an besonders belastete Krankenhäuser zur Verfügung gestellt wurden. In beiden Regelungen war vorgesehen, dass die Krankenhausträger der anspruchsberechtigten Krankenhäuser gemeinsam mit der Beschäftigtenvertretung selbst über die Prämienberechtigten entscheiden, so dass davon auszugehen ist, dass in vielen Krankenhäusern auch Pflegehilfskräfte Prämien erhalten haben. Wenn anspruchsberechtigte Pflegekräfte keinen Bonus erhalten haben, sollten sie das gegenüber ihren Arbeitgebern geltend machen. In dieser Legislatur wurde das Verfahren geändert: Arbeitgeber müssen bis zum 15. Februar 2023 erklären, an wie viel Beschäftigte und zu welchem Zeitpunkt die Bonuszahlungen erfolgt sind. Das kann dann mit dem in den Vergütungsvereinbarungen festgelegten Personalaufwand von den Pflegekassen abgeglichen werden."
Fragen und Antworten zum Pflegebonus gibt es hier:
Wir geben uns mit dieser Antwort des Bundesgesundheitsministeriums natürlich nicht zufrieden und bleiben weiterhin an dieser Sache dran!