Weihnachtsgeld-Check Borken
Veröffentlicht: Donnerstag, 12.12.2024 12:02
Viele Beschäftigte im Kreis Borken können sich über Weihnachtsgeld freuen. Doch einige Arbeitgeber vergessen die Sonderzahlung. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät daher zu einem Weihnachtsgeld-Check.

Anspruch auf Weihnachtsgeld prüfen
Beschäftigte mit Tarifvertrag sollten ihre Unterlagen gründlich prüfen. Laut NGG haben rund 77 Prozent der Arbeiter Anspruch auf die Extra-Finanzspritze. Dies gilt auch für Azubis und Mini-Jobber. Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahlt, muss anteilig auch Geld an Mini-Jobber und Azubis fließen, so die NGG Münsterland.
Besonderer Hinweis für Bäckereien
Die Gewerkschaft weist speziell auf Bäckereien im Kreis Borken hin. In einer Bäcker-Innung haben alle – von der Backstube bis zum Verkauf am Tresen – Anspruch auf Weihnachtsgeld.