Sozialgericht weist Klage ab

Eine Rentnerin aus dem Kreis Borken ist jetzt mit einer Klage vor dem Sozialgericht Münster gescheitert. Wegen des Einkommens ihres Ehemanns hatte die Deutsche Rentenversicherung der Frau einen Grundrentenzuschlag zu ihrer Altersrente verweigert. 


© Pixabay

Die Klägerin ist vor Gericht gescheitert

Zu Recht, urteilte das Gericht. Die Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen sei nicht verfassungswidrig sondern rechtmäßig und genauso vorgesehen. Es ist das erste Mal, dass das Sozialgericht Münster zu wesentlichen Fragen der Grundrente entschieden hat.

Weitere Meldungen