Neuverhandlung am Landgericht Münster: Strafmaß für Schöppinger wird überprüft
Veröffentlicht: Mittwoch, 29.10.2025 06:31
Am Landgericht Münster wird heute das Strafmaß eines 32-jährigen Schöppingers neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof hatte das ursprüngliche Urteil teilweise aufgehoben.

Urteil noch heute erwartet
Am 24. Oktober 2025 wird am Landgericht Münster der Prozess gegen einen 32-jährigen Mann aus Schöppingen neu verhandelt. Der Angeklagte war bereits im November 2024 gemeinsam mit einem Komplizen wegen mehrerer Einbrüche in Telekommunikationsläden, unter anderem in Ahaus, verurteilt worden.
Zwischen November 2023 und Mai 2024 soll der Angeklagte zusammen mit zwei Komplizen in fünf Telekommunikationsläden eingebrochen sein. Dabei wurden die Glaseingangstüren der Geschäfte mit Gullideckeln oder Steinen zerstört. Einer der Komplizen wurde ebenfalls verurteilt, während der dritte Täter bis heute unbekannt ist.
Der Bundesgerichtshof hat das ursprüngliche Urteil im Mai 2025 teilweise aufgehoben. Grund dafür war eine fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe des Angeklagten. Daher muss das Strafmaß heute noch einmal neu verhandelt werden.
Das Landgericht Münster hat nur einen Verhandlungstag angesetzt. Daher wird noch heute ein neues Urteil erwartet, das die endgültige Dauer der Haftstrafe für den 32-Jährigen festlegt.


