Mitarbeiter der Stadt Borken freigestellt: Neutralitätspflicht verletzt

Ein Mitarbeiter der Stadt Borken wurde freigestellt, nachdem ein Video mit Wahlplakaten in einem städtischen Fahrzeug auftauchte. Die Stadt betont ihre Neutralitätspflicht.

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Freistellung nach Video mit Wahlplakaten

Die Stadt Borken hat am 25. August 2025 einen Mitarbeiter vom Dienst freigestellt. Hintergrund ist ein Video, das in sozialen Medien kursiert. Darin ist ein Fahrzeug der Stadt zu sehen, in dem Wahlplakate liegen. Die Stadtverwaltung betont, dass Mitarbeitende während ihrer Arbeitszeit keinerlei parteipolitische Werbung betreiben dürfen.

Absolute Neutralitätspflicht

Die Stadt Borken stellt klar, dass die Neutralitätspflicht uneingeschränkt gilt. Auch außerhalb des Dienstes dürfen keine Verbindungen zwischen der Stadtverwaltung und privater politischer Betätigung entstehen. Die Verwaltung distanziert sich ausdrücklich von dem Verhalten des Mitarbeiters und betont, dass solche Vorfälle nicht toleriert werden.

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