Inzidenz erneut unter 50: Kreis Borken darf weiter lockern
Veröffentlicht: Donnerstag, 20.05.2021 07:35
Wir haben es geschafft. Im Kreis Borken liegt die Wocheninzidenz am fünften Werktag in Folge unter 50. Der aktuelle Wert liegt bei 29,6 (Robert-Koch-Institut).

Innengastronomie, Fitnessstudios und die drei „G’s“
Das heißt, die neuen Lockerungen gelten bei uns ab Freitag (28.05.), 0.00 Uhr. Das hat das Land NRW bestätigt. Bereiche, die jetzt gerade erst zum Teil ihren Betrieb aufgenommen haben, dürfen damit noch mehr. Andere Bereiche, die seit Monaten geschlossen sind dürfen ebenfalls wieder öffnen. Für viele Lockerungen sind allerdings die drei „G’s“ entscheidend. Man muss also entweder getestet, geimpft oder genesen sein.
Die Maßnahmen im Überblick
Diese Lockerungen gelten ab Freitag, 28.05.:
- Kontaktbeschränkungen: Wir dürfen uns wieder mit 10 Personen aus maximal 3 Haushalten treffen. Das gilt für den privaten und für den öffentlichen Raum. Kinder unter 14 Jahren und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt.
- Gastronomie: Die Gastronomie darf auch die Innenbereiche öffnen. Auch Kantinen und Mensen dürfen öffnen. Voraussetzung ist eins der drei „G’s“ und eine Kontaktnachverfolgung. Diese kann z.B. durch die Luca App erfolgen.
- Einzelhandel: Kundenanzahl pro Quadratmeter wird weiter herabgesetzt. Ein Kunde braucht nur noch 10 Quadratmeter für sich. Vorher waren es 20. Es ist kein negativer Test mehr nötig.
- Freizeit: Freibäder dürfen inklusive der Liegewiesen wieder öffnen. Außerdem ist es wieder erlaubt Spielhallen, Wettbüros oder ähnliche Einrichtungen zu öffnen. Es gilt allerdings eine Personenbegrenzung und ein negativer Test wird benötigt bzw. eines der drei „G’s“
- Sport: Sport im freien ist wieder ohne Personenbegrenzung erlaubt. Außerdem dürfen auch Fitnessstudios wieder öffnen. Zumindest mit einem der drei „G’s“ und Kontaktnachverfolgung. Hallensport ist unter denselben Regeln ebenfalls wieder möglich. Kontaktsport darf nur unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen durchgeführt werden. Zuschauer bei Sportevents sind wieder erlaubt. Allerdings maximal 20% der Kapazität und maximal 500 Personen. Im freien ohne und in Innenräumen nur mit einem der drei „G’s“ und Kontaktnachverfolgung. In Innenräumen sind maximal 250 Personen erlaubt.
- Kultur: Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind wieder erlaubt. Allerdings wird eines der drei „G’s“ wird benötigt. Außerdem muss eine Kontaktverfolgung gewährleistet sein und der Mindestabstand muss eingehalten werden können.
- Beherbergung: Kapazitätsbegrenzung bei Hotels fallen weg.
- Private Veranstaltungen (keine Partys): Im freien mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis oder einem der drei “G’s“
- Messen/Märkte: Unter Hygieneauflagen zulässig, 1 Besucher pro 7qm der für Besucher zugänglichen Fläche
- Tagungen/Kongresse: Zulässig mit Personenbegrenzung und einem der drei „G’s“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen















