Weitere mobile Impftermine im Kreis

Die mobile Impfeinheit des Kreises Borken bietet weitere Impftermine in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau an. Auch für Kinder und ukrainische Flüchtlinge.

© pixabay

Auch Auffrischungsimpfungen möglich

Das sind die neuen Impftermine:

⦁   Freitag, 29.04., 15-19 Uhr und Samstag, 30.04.2022, 11-15 Uhr: Bocholt, ehem. Sparkassengebäude, Markt 8

⦁   Freitag, 06.05., 15-19 Uhr und Samstag, 07.05.2022, 11-15 Uhr: Ahaus, Kommunale Impfstelle (ehem. Volksbank), Markt 30-32

⦁   Freitag, 13.05., 15-19 Uhr und Samstag, 14.05.2022, 11-15 Uhr: Borken, Stadthalle Vennehof, Mölndalsaal, Am Vennehof 1

⦁   Freitag, 20.05., 15-19 Uhr und Samstag, 21.05.2022, 11-15 Uhr: Gronau, Rathaus, Konrad-Adenauer-Straße 1

⦁   Freitag, 27.05., 15-19 Uhr und Samstag, 28.05.2022, 11-15 Uhr: Bocholt, ehem. Sparkassengebäude, Markt 8

Eine Corona-Schutzimpfung ist auch für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine möglich. Auf der Internetseite des Kreises Borken stehen dazu auch Informationen auf Ukrainisch und Russisch zur Verfügung. Dort sind zudem Übersetzungen in weitere Sprachen möglich.

Geimpft werden können Personen ab 5 Jahren. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 12 Jahren möglich. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich.

Die erste Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) ist frühestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung möglich. Auch zweite Auffrischungsimpfungen sind in den Impfstellen erhältlich. Diese werden gemäß STIKO empfohlen für Personen über 70 Jahren, drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung und für Personen in medizinischen und Pflegeberufen sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung.


Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig bei der Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bei Auffrischungsimpfungen genügt es sogar, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich dazu die möglichst vorher schon auszufüllende „Impfbescheinigung zur Eintragung der Auffrischungsimpfung“.

Weitere Meldungen