Wann gibt es "hitzefrei" an Schulen in NRW?

Wann es hitzefrei gibt an unseren Schulen entscheidet grundsätzlich die Schulleitung. Sie hat dazu aber Vorgaben zu beachten. Die haben wir für Euch hier einmal zusammengefaßt.

© Bezirksregierung Münster

Wann gibt es Hitzefrei?

  • Hitzefrei kann es geben, wenn die Temperatur im Klassenraum über 27 °C steigt und dadurch der Unterricht beeinträchtigt wird.
  • Unter 25 °C Raumtemperatur gibt es grundsätzlich kein Hitzefrei.


Wer entscheidet über Hitzefrei?

  • Die Entscheidung trifft die Schulleitung (Schulleiter:in) vor Ort.
  • Grundlage ist ein Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW.


Wer bekommt Hitzefrei?

  • Grundschüler:innen (Klassen 1–4)
  • Schüler:innen der Sekundarstufe I (Klassen 5–10)
  • Schüler:innen der Oberstufe (Sekundarstufe II, ab Klasse 11) bekommen in der Regel kein Hitzefrei.


Was sollten Eltern beachten?

  • Kinder sollten an heißen Tagen ausreichend trinken – am besten eine zusätzliche Flasche Wasser mitgeben.
  • Eltern werden von der Schule informiert, wenn Hitzefrei gegeben wird.


Wie ist die Betreuung geregelt?

  • Die Schule stellt sicher, dass Kinder betreut werden, auch wenn Hitzefrei ist.
  • Grundschüler:innen und Schüler:innen der Klassen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern früher nach Hause gehen.
  • Die Schulleitung berücksichtigt den Heimweg und örtliche Gegebenheiten (z. B. Busverbindungen, Ganztagsbetrieb).


Zusammenfassung

Kurz gesagt: Hitzefrei gibt es in NRW ab über 27 °C im Klassenraum für Grundschüler:innen und die Klassen 5–10, wenn die Schulleitung es entscheidet. Die Betreuung ist immer sichergestellt, und Eltern werden informiert.

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