Vogelgrippe - Beschränkungen für weitere Betriebe im Kreis
Veröffentlicht: Mittwoch, 19.11.2025 14:26
Der Ausbruch der Geflügelpest - auch bekannt als Vogelgrippe - hat sich in einem Betrieb in Dorsten-Wulfen bestätigt. Das teilte der Kreis Borken mit.

Restriktionen gelten für Teile von Heiden, Borken, Raesfeld und Reken
Der Kreis Borken verweist auf eine entsprechende Mitteilung des Friedrich-Löffler-Instituts. Um den betreffenden Putenbetrieb wird eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt, in der besondere Restriktionen gelten. Hier im Westmünsterland sind davon geflügel- und vögelhaltende Betriebe in Teilen der Kommunen Heiden, Raesfeld, Reken und Borken betroffen.



