Vogelgrippe - Beschränkungen für weitere Betriebe im Kreis

Der Ausbruch der Geflügelpest - auch bekannt als Vogelgrippe - hat sich in einem Betrieb in Dorsten-Wulfen bestätigt. Das teilte der Kreis Borken mit.

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Restriktionen gelten für Teile von Heiden, Borken, Raesfeld und Reken

Der Kreis Borken verweist auf eine entsprechende Mitteilung des Friedrich-Löffler-Instituts. Um den betreffenden Putenbetrieb wird eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt, in der besondere Restriktionen gelten. Hier im Westmünsterland sind davon geflügel- und vögelhaltende Betriebe in Teilen der Kommunen Heiden, Raesfeld, Reken und Borken betroffen.

Überwachungszone© Kreis Borken
Überwachungszone
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