Urteil für Gescherraner

Ein 22 Jahre alter Mann aus Gescher wird unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Landgericht Münster hat damit ein Urteil vom Januar 2025 bestätigt.


An Schizophrene Psychose erkrankt

Eine andere Kammer des Gerichts hatte zuvor die Unterbringung des Angeklagten angeordnet, da er an einer psychotischen Erkrankung leidet. Im Mai 2024 hatte der Mann in einer kommunalen Unterbringungseinrichtung in Gescher einen Mitbewohner durch einen Messerstich in den Hals lebensgefährlich verletzt. Bereits damals stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte an einer schizophrenen Psychose erkrankt war. Der Bundesgerichtshof beanstandete jedoch die Begründung des Urteils und verwies das Verfahren zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurück. Nach erneuter Verhandlung sehen die Richter nun ausreichende Belege für einen Zusammenhang zwischen der Erkrankung des Angeklagten und der Tat, wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte.

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