Sollten Ärzte fahruntaugliche Patienten melden müssen?
Veröffentlicht: Montag, 30.01.2023 09:56
Mit dieser komplexen Frage beschäftigen sich aktuell Experten. Dabei gehts natürlich hauptsächlich um Senioren - heißt: unsere Eltern, die Oma, der Opa, die Großtante. Wir haben mit Hausärzten darüber gesprochen. Und wir fragen uns: Wie seht Ihr das?

Hausärzte sehen eine generelle Meldepflicht kritisch
Aktuell gibts ja keine generelle Meldepflicht für Ärzte, es liegt also an jedem selber oder eben an den Angehörigen und das kann zu Problemen innerhalb der Familie führen. Was vielen nicht bewusst ist, es gibt für Ärzte bereits die Möglichkeit, Patienten zu melden, hat uns Hausarzt Udo Thebing-Barrier aus Ramsdorf gesagt. Nämlich dann, wenn durch die Fahruntauglichkeit Gefahr in Verzug ist. Aber ne Pflicht daraus machen, da hält Thebing-Barrier erstmal nichts von. Vor allem bestünde dann auch die Gefahr, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Hausarzt und Patient kippt und diese ihre Beschwerden evtl. gar nicht mehr äußern, aus Angst davor, den Führerschein zu verlieren. Eigentlich müsste es ne extra Stelle dafür geben, die das überprüft. Aber klar: da fehlt es natürlich an Ressourcen. Schwieriges Thema - wie seht Ihr das: Sollten Ärzte fahruntaugliche Patienten melden müssen? Diskutiert mit uns auf Facebook oder schickts uns eine WhatsApp Sprachnachricht direkt ins Studio.
Das ist die Meinung eines Arztes zur Meldepflicht:
Und so seht Ihr das mit der Meldepflicht:
Jörg aus Ochtrup hat uns geschrieben, dass sein Vater 86 Jahre alt und dement ist. Sein Zustand wird von Woche zu Woche schlimmer und er fährt immer noch Auto. Er hat inzwischen schon zwei Unfallfluchten begangen und kann sich an nichts erinnern. Selbst die Polizei kann ihm den Führerschein nicht abnehmen, sie hat keine Befugnis dazu, weil es Bagatell -Delikte sind, schreibt Jörg. Wenn man ihn drauf anspricht wird er aggressiv. Jörg fühlt sich alleine gelassen. Deshalb ist er dafür, dass jeder Führerscheininhaber ab dem 65. Lebensjahr alle 2 bis 3 Jahre auf Fahrtauglichkeit geprüft wird. Und ab 75 Jahre sogar jährlich, um eine Gefährdung im Straßenverkehr zu minimieren.