Schnelltest - wie lange gültig?
Veröffentlicht: Donnerstag, 01.04.2021 10:10
Viele Hörer haben uns gefragt, wie es sich mit den Schnelltests verhält. Wir haben im MAGS (Gesundheitsministerium NRW) bei Minister Laumann für Euch nachgehakt.

Das steht dazu in der Verordnung des Landes NRW:
§ 4 CoronaSchVO - Soweit in dieser Verordnung als Voraussetzung für die Nutzung oder die Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines Schnelltests oder Selbsttests erforderlich ist, muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme des Angebotes mitzuführen. Ist ein tagesaktueller Test erforderlich, darf die Testvornahme bei der Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 24 Stunden zurückliegen; bei alle zwei Tagen vorgeschriebenen Testungen darf die Testvornahme höchstens 48 Stunden zurückliegen.
Hier gibt es die aktuellen Corona-Infos des Landes.
Positive Testergebnisse müssen unverzüglich dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Meldung muss durch die Organisation erfolgen, die auch die Testung anbietet. Dies gilt zum Beispiel auch für Unternehmen, die der Mitarbeiterschaft Testmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Positive Ergebnisse bei Selbsttests, die Privatpersonen beispielsweise eigenständig zu Hause durchführen können, müssen die betroffenen Personen selbst unverzüglich dem Gesundheitsamt melden. Darauf weist der Kreis Borken ausdrücklich hin.
Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine etwas erhöhte Ungenauigkeit. Daher ist nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung bei einer Abstrichstelle oder dem Hausarzt durchzuführen. Bis zur Vorlage des PCR-Testergebnisses müssen die Personen und deren Haushaltsangehörige in Quarantäne verbleiben. Sollte die Testung negativ ausfallen, ist die Quarantäne für alle aufgehoben.
Corona Hotline des Kreises über Ostern nicht besetzt
Die Corona-Hotline des Kreises Borken ist montags bis freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr und samstags von 14.00 bis 17.00 Uhr zu erreichen. Am Osterwochenende werden die Zeiten angepasst: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Karfreitag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Samstag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Verfügung. Ostersonntag und -montag ist die Hotline nicht besetzt.
Das ist die Nummer der Hotline: 02861/6811616