RÜCKRUF: Ü-Eier und Schokobons
Veröffentlicht: Mittwoch, 06.04.2022 07:56
Ferrero ruft nun auch in Deutschland mehrere Produkte zurück, nachdem es in Großbritannien Vorfälle wegen Salmonellen in Ü-Eiern gegeben hat. Betroffen sind Ü-Eier und Schoko-Bons, eine Übersicht findet Ihr hier.

Ü-Eier und Schokobons
Die Verbraucherzentrale NRW warnt:
Nach Vorfällen wegen Salmonellen in Ü-Eiern in Großbritannien ruft Ferrero nun auch in Deutschland mehrere Produkte zurück. Betroffen sind nicht nur Überraschungseier, sondern auch Schoko-Bons. Alle Produkte wurden in Belgien hergestellt. Die Übersicht:
- Kinder Überraschung 3er Pack (3 x 20g), Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen April bis Juni 2022
- Kinder Schoko-Bons und Kinder Schoko-Bons White, Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen Mai und September 2022
- Kinder Überraschung Maxi 100g, Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen April bis September 2022
- Kinder Mini Eggs 100g, Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen August bis September 2022
- Kinder-Mix-Packungen, die einen der oben genannten Artikel enthalten
Weitere Kinder-Produkte seien in Deutschland nicht betroffen, sagt Ferrero. Ihr könnt die betroffenen Produkte einfach im Geschäft zurückbringen und umtauschen oder Euer Geld zurück erhalten - oder Ihr wendet Euch direkt an Ferrero.
Alle Infos dazu findet Ihr auch hier.
Wenn Ihr eines der Produkte schon gegessen habt
Dazu schreibt Lebensmittelwarnung.de:
"Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll."
Quelle: Verbraucherzentrale NRW/ Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit