Neue Corona-Regelungen in NRW: Schule und Co.

Ab Montag (22.02) gilt in den Schulen, die im Wechselunterricht öffnen, eine schärfere Maskenpflicht. Aber es gibt auch Lockerungen für uns in NRW, zum Beispiel im Freizeitsport.

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Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Schrittweise Öffnungen in NRW

SCHULEN UND KITAS: Am Montag sollen zunächst die Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschulen tageweise in einem Wechselmodell in den Präsenzunterricht zurückkehren. Dabei gilt auf dem ganzen Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Schüler bis zur Klasse 8 könnten eine Alltagsmaske tragen, wenn eine medizinische nicht passt. Auch einige außerschulische Förderangebote werden wieder erlaubt. Kitas starten am Montag in einen eingeschränkten Regelbetrieb - das heißt, alle Kinder dürfen kommen, wenn auch für weniger Stunden.

FREIZEITSPORT: Von Montag an sind Aktivitäten auf Sportanlagen im Freien wieder erlaubt, wenn höchstens zwei Personen zusammen trainieren - wie etwa beim Tennis. Sind nur Personen aus einem Hausstand gemeinsam aktiv, dürfen auch mehr als zwei Menschen gemeinsam Sport treiben. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben hingegen geschlossen.

MUSIKSCHULEN: In Musikschulen darf wieder Einzelunterricht erteilt werden - allerdings nur für Kinder bis zum Grundschulalter.

HUNDESCHULEN: Auch Hundeschulen dürfen unter besonders scharfen Abstands-Regeln ab Montag wieder einzelne Veranstaltungen im Freien anbieten. Diese Regelung gilt insgesamt für Bildungsangebote im Freien.

GARTENMÄRKTE: Für Hobbygärtner gilt: Bau- und Gartenmärkten dürfen dann wieder Gemüsepflanzen und Saatgut (etwa Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln) sowie nötiges Zubehör verkaufen. Das übrige Sortiment der Märkte darf für die Kunden aber nicht angeboten werden. Bislang war lediglich der Verkauf von Schnittblumen und verderblichen Topfpflanzen erlaubt.

FRISEURE UND FUSSPFLEGE: Auf den nächsten Haarschnitt - das war bereits bekannt - müssen die Menschen noch ein paar Tage länger warten. Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten werden. Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios müssen hingegen weiter geschlossen bleiben.

Die verlängerte Corona-Schutzverordnung mit diesen Neuerungen gilt zunächst bis zum 7. März.

Quelle: dpa

Wechselunterricht in den Grundschulen

Meist gibt es feste Gruppen und Tage, die den Kindern zugeordnet werden. Oft achten die Schulen bei der Planung sogar auf die Geschwisterkinder. Nur bei den Masken fragen sich vielleicht einige noch, muss mein Kind eine FFP2 Maske tragen? RADIO WMW Nachrichtenredakteurin Mariele Laska klärt genau diese Frage.

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Wie der Wechselunterricht ab Montag aussieht, könnt Ihr hier nachlesen.


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