Maskenpflicht in NRW ab 27. April
Veröffentlicht: Mittwoch, 22.04.2020 11:47
Ab dem 27. April müssen auch wir in NRW beim Einkaufen im Einzelhandel und im ÖPNV Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.

Welche Masken muss ich wo tragen?
Ab dem 27. April gibt es die Pflicht einen Mud-und Nasenschutz in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen zu tragen. Zulässig sind sogenannte Alltagsmasken oder auch ein Tuch oder Schal.
Wo Ihr Masken jetzt am besten herbekommt und wie Ihr sie RICHTIG verwendet erfahrt Ihr hier.
Sind Masken für Kinder gefährlich?
In Niedersachsen und Bayern gilt die Maskenpflicht erst für Kinder ab 6 Jahren. Wir gehen davon aus, dass es in NRW auch so sein wird (wir warten noch auf die konkrete Verordnung). Aktuell gibt es WhatsApp-Kettenbriefe in denen Kinderärzte vor dem tragen von Masken warnen. Das sei gerade für kleinere Kinder gefährlich. Bitte verbreitet diese WhatsApp nicht. Das sind Fake-News. Wir haben mit Michael Achenbach gesprochen. Er ist Kinderarzt und Pressesprecher im BVKJ Westfalen-Lippe (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte).
Kinderarzt Michael Achenbach
"Die Angst der Eltern kann ich gut verstehen. Sie ist aber völlig unbegründet. Jeder Kinder- und Jugendarzt der in der Onkologie arbeitet kennt die Bilder schon von Kleinkindern, die gerade z.B. eine Chemotherapie bekommen, die mit Masken herumlaufen. Von daher ist es für uns Kinderärzte ein übliches Bild. Man sollte darauf achten, dass die Masken an der Seite Luft reinlassen. Staubschutzmasken sind nicht geeignet. Ein normaler Mund- und Nasenschutz der macht überhaupt kein Problem."
Ist es sinnvoll einen Mundschutz zu tragen?
Durch einen Mund-Nasenschutz werden Tröpfchen abgefangen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden. Also verringert sich das Risiko eine andere Person anzustecken. Es gibt aber keine eindeutigen Beweise dafür, dass der Mund-Nasenschutz auch einen selbst vor einer Ansteckung schützt.
Auch Experten vom Robert Koch-Institut oder der Chef-Virologe der Berliner Charité empfehlen den Mund-und Nasenschutz in bestimmten Situationen. Gerade wenn jemand, der erkrankt ist, eine Schutz trägt schützt er andere. Wir dürfen nur kein falsches Sicherheitsgefühl entwickeln. Wichtiger als eine Maske bleiben die Abstandsregeln (mind. 1,5 Meter) und Hygienvorschriften (Hust- und Niesregeln und eine gute Händehygiene).
Das schreibt das Land NRW
Die Landesregierung NRW schreibt:
Nach Auffassung der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, sowie dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.
Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen bleibt seiner Linie treu: Die Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität bleibt eng verbunden mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit. Wir brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen.
Nordrhein-Westfalen wird seine Regelungen im Einzelhandel mit seinen Nachbarländern Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz und der großen Mehrheit der anderen Länder dahingehend anpassen, dass es ab Montag auch möglich sein wird, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen diejenigen Geschäfte öffnen zu können, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche reduzieren können. Diese Entscheidung im Geleitzug mit nahezu allen Ländern folgt auch unserer Kultur der Abwägung, die dem Schutz von Gesundheit und Leben Vorrang einräumt und gleichzeitig die Lage von Unternehmen und Arbeitsplätzen in den Blick nimmt.“
Quelle: Land NRW