Land NRW verlängert Corona-Verordnung

Das Land NRW hat seine aktuelle Corona-Schutz-Verordnung bis zum 27. Mai verlängert. Darauf weist der Kreis Borken hin.



© Land NRW

Negativer Test kann bei Besuch nötig sein

In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen wir also erstmal weiter eine Maske tragen. Das gilt auch für den ÖPNV, wenn wir Taxi fahren sowie für bestimmte staatliche Einrichtungen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen außerdem weiterhin von Besuchern einen aktuellen negativen Testnachweis verlangen.

Hier gibt es die gesamte Verordnung.

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