Klinikum Westmünsterland hebt generelles Besuchsverbot auf

Das Klinikum Westmüsterland hebt sein generelles Besuchsverbot wieder auf, es gelten aber weiter Einschränkungen. Grund für die Lockerung ist die sinkende Zahl der Neuinfektionen.

© Klinikum Westmünsterland

Es gelten aber weiter Besuchs-Einschränkungen

Die Zahl der Neuinfektionen bei uns im Kreis Borken sinkt langsam. Deshalb will das Klinikum Westmüsterland sein generelles Besuchsverbot aufheben. Das heißt, die Patienten dürfen bald wieder besucht werden, allerdings nur eingeschränkt. Im Borkener Marien-Hospital gilt das ab dem 7. Dezember, in allen anderen Krankenhäusern des Klinikums bereits ab kommenden Mittwoch 02.Dezember 2020). Pro Tag und Patient ist maximal ein Besucher erlaubt, der darf bis zu 30 Minuten bleiben. Wenn jemand nur wenige Tage im Krankenhaus liegt, bittet das Klinikum Westmünsterland darum, den Patienten wenns geht anzurufen statt zu besuchen.

Die Regeln im Überblick

• Pro Tag und Patient ist max. ein Besucher erlaubt.

• Die Besuchszeit in der Klinik ist auf maximal 30 Minuten beschränkt.

• Besuche sind nur durch vom Patienten zuvor namentlich benannte Personen möglich.

• Besucher dürfen keine grippalen Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen

aufweisen und keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt haben.

• Die Besuchszeiten werden generell für den Nachmittag vorgesehen. Weil dies an den einzelnen

Krankenhausstandorten unterschiedlich geregelt sein kann, wird auf die dort gültigen

Festlegungen verwiesen.

• Im Krankenhaus und insbesondere in den Patientenzimmern ist durchgängig der

Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

• Besuche auf den Isolierstationen sind leider nicht möglich.

• Die Krankenhäuser sind nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW dazu verpflichtet,

die Kontaktdaten der Besucher zu erfassen und zu speichern, um sie im Falle einer eventuellen

Anforderung an die Gesundheitsbehörden weitergeben zu können.

• Besucher müssen sich im Eingangsbereich die Hände desinfizieren.

• Es ist immer der kürzeste Weg vom Eingang zum Patientenzimmer und wieder zurück zu nehmen

und ein unnötiger Aufenthalt im Krankenhausgebäude zu vermeiden.

• Besucher müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zu Nicht-Angehörigen einhalten.

• In Mehrbettzimmern ist kein gleichzeitiger Besuch möglich. Soweit medizinische, soziale oder

palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger

Absprache im Einzelfall Ausnahmen von der bestehenden Besuchsregelung zugelassen werden.

Gesonderte Regelungen bestehen auch für Teilbereiche der Krankenhäuser, wie z.B. der Klinik für

Kinder- und Jugendmedizin. Wenn das aktuelle Infektionsgeschehen dies erfordert, können für

einzelne Krankenhausstandorte oder einzelne Abteilungen und Stationen erneut Besuchsverbote

erlassen werden.

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