Keine Meldepflicht bei unter 24h Aufenthalt im Risikogebiet
Veröffentlicht: Dienstag, 06.10.2020 18:36
Die Meldepflicht für Aufenthalte in Risikogebieten, die kürzer als 24 Stunden sind, wurde aufgehoben. Das heißt, wir dürfen nun doch wieder zu unseren Nachbarn in die Niederlande, ohne das Gesundheitsamt benachrichtigen zu müssen.
Keine Meldepflicht bei unter 24h Aufenthalten
Mal kurz zum Tanken oder Einkaufen in die Niederlande fahren ist also nun doch wieder möglich - auch ohne sich danach sofort beim Kreisgesundheitsamt melden zu müssen. In der Coroneinreiseverordnung heißt es:
"Eine Durchreise auf direktem Weg ohne Übernachtung im Risikogebiet gilt nicht als Aufenthalt im Sinne von Absatz 1 Satz 1. Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet nach Absatz 3 aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht nach Absatz 1 Satz 1 ausgenommen."
Wenn möglich sollten wir Besuche in den Niederlanden natürlich trotzdem einschränken. Personen, die länger als 24 Stunden in einem Risikogbiet waren, müssen sich sofort in Quarantäne begeben, so lange bis sie ein negatives Testergebnis vorweisen können.