Gerichtsverhandlung gegen Waffenhändler startet

Die Staatsanwaltschaft Münster gibt einem Waffenhändler aus dem Kreis Borken Mitschuld am Tod einer jungen Frau aus Metelen. Ab dem 20. November 2024 muss sich der 47-Jährige wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Münster verantworten. 


Tod sei vorhersehbare Folge der ungesicherten Aufbewahrung

Vor gut einem Jahr hatte ein Mann aus Ahaus seine 24-jährige Freundin aus Metelen bei einem gemeinsamen Urlaub in Norwegen mit einer Pistole erschossen, die er zuvor von dem Waffenhändler gekauft hatte. Wegen einer fehlenden Erlaubnis durfte der Ahauser die Pistole aber nur auf der Schießbahn des Händlers nutzen und die Waffe blieb auch auf den 47-Jährigen registriert. Er war verpflichtet, Pistole und Munition sicher aufzubewahren. Erst als die Polizei nach dem Mord zu einer Kontrolle vorbeikam, bemerkte der 47jährige, dass die Waffe weg war. Der Tod der Frau sei eine vorhersehbare Folge der ungesicherten Aufbewahrung gewesen, sagt die Staatsanwaltschaft. 

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