Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen

Monatelang waren die Fitnessstudios wegen Corona geschlossen, die Mitgliedsbeiträge wurden aber trotzdem eingezogen. Viele Fitnessstudios haben dann mitgeteilt, dass sie diese Schließzeiten einfach an das Vertragsende dranhängen.

3 Jahre Zeit für Einspruch

Das ist aber nicht rechtens, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine einseitige Vertragsverlängerung der Fitnessstudios ist nicht möglich. Stattdessen haben die Mitglieder einen Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge. 3 Jahre lang habt ihr Zeit, eure Beiträge zurückzufordern.

Schreibt euer Fitnessstudio am besten per Mail oder Brief an und teilt mit, dass der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt hat, dass eine einseitige Vertragsverlängerung nicht zulässig ist und ihr euer Geld für die Schließzeit des Studios zurückerstattet haben möchtet.

Einen Musterbrief für dieses Schreiben findet ihr hier: