DGB solidarisiert sich mit Personalrat der Stadt Borken

Im Fall des vom Dienst freigestellten Personalratsvorsitzenden der Stadt Borken hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nun zu Wort gemeldet. In einer öffentlichen Solidaritätserklärung kritisiert der DGB, dass die Borkener Bürgermeisterin auf Basis fehlerhafter Behauptungen und offensichtlicher Falschmeldungen gehandelt habe.

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Im Fall des vom Dienst freigestellten Personalratsvorsitzenden der Stadt Borken hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Münsterland nun zu Wort gemeldet. In einer öffentlichen Solidaritätserklärung kritisiert der DGB, dass die Borkener Bürgermeisterin auf Basis fehlerhafter Behauptungen und offensichtlicher Falschmeldungen gehandelt habe. Die Bürgermeisterin habe nicht nur die Freistellung des Personalratsvorsitzenden veranlasst, sondern auch ein mündliches Haus- bzw. Zutrittsverbot zur Dienststelle ausgesprochen.

Der DGB fordert die Stadt Borken auf, die Freistellung des Personalratsvorsitzenden unverzüglich zurückzunehmen. Zudem solle eine öffentliche Richtigstellung des Sachverhalts erfolgen, um weiteren Schaden vom Ruf des Betroffenen abzuwenden.

Die DGB veröffentlichte zu dem Fall folgende Solidaritätserklärung:

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in der Region Münsterland zeigt sich entsetzt über die von der Borkener Bürgermeisterin gegenüber unserem Kollegen vorgenommenen personalrechtlichen Maßnahmen. 

Die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter im DGB erklären sich mit unserem Kollegen solidarisch und sichern ihm volle Unterstützung zu. Der betroffene Kollege engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich im DGB Kreisverband Borken. Seit der letzten Amtsperiode ist er auch Vorsitzender dieses Gremiums. Sein Einsatz für den DGB und somit für die Einheitsgewerkschaft - welcher für uns von unschätzbarem Wert ist - wird stets von der im DGB gelebten Prämisse der Überparteilichkeit und politischen Neutralität bestimmt. Vor diesem Hintergrund sind wir schockiert, dass ihm mit fehlerhaften Behauptungen und in offensichtlichen Falschmeldungen vorgeworfen wird, das politische Neutralitätsgebot der Stadt missachtet und seine Dienstpflichten verletzt zu haben. Es ist ein Skandal, dass unter Missachtung der gesetzlichen Mitbestimmungsregelungen ein Mitglied des Personalrats antreten musste, vom Dienst freigestellt und ein mündliches Haus-, bzw. Zutrittsverbot zur Dienststelle ausgesprochen wurde. Der Personalrat ist auf Basis der Rechtsprechung ein weisungsunabhängiges Organ. Ausgesprochene Kündigungshinweise werten wir als klaren Angriff auf die Rechte der Mitbestimmungsorgane. Laut den uns vorliegenden Informationen war die Bürgermeisterin früher selbst Personalrätin. Sie hätte somit vom geltenden Recht Kenntnis haben müssen. Wir fordern sie daher auf, die Freistellung unverzüglich zurückzunehmen und eine öffentliche Richtigstellung des falsch dargestellten Sachverhalts vorzunehmen, damit die Reputation unseres Kollegen nicht noch mehr Schaden nimmt.