Castortransporte: Gericht lehnt Klage ab

Im juristischen Tauziehen um die geplanten Atommülltransporte von Jülich ins Zwischenlager nach Ahaus haben die Gegner eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte einen Eilantrag gegen den Sofort-Vollzug der Transportgenehmigung ab.


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Geklagt hatte der BUND NRW. Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation ist der Transport des Atommülls mit Lastwagen quer durch NRW risikobehaftet und die Verlagerung von Jülich nach Ahaus bringe auch keinen Sicherheitsgewinn. Nach dem Urteil könnte der Rechtstreit jetzt in die nächste Instanz zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gehen. Eine aufschiebende Wirkung hätte das aber nicht. Ein Datum für den Start der Castortransporte gibt es noch nicht. Die Absprachen und Vorbereitungen laufen aber schon.

Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein zeitnaher Start der Transporte wahrscheinlicher geworden, meldet die zuständige Polizei Münster. Die Vorbereitungen für den Einsatz seien weitgehend abgeschlossen und können zeitnah umgesetzt werden. Konkrete Zeitplanungen werden aus einsatztaktischen Gründen aber nicht bekanntgegeben. 

Der BUND NRW will das Urteil nun nach eigenen Angaben eingehend juristisch prüfen und über eine mögliche Beschwerde entscheiden

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