Bürgerentscheid in Bocholt

Am Sonntag (22.10.23) werden über 58.000 wahlberechtigte BocholterInnen zu einem Bürgerentscheid aufgerufen. Es geht dabei um die geplante Flüchtlingsunterkunft für 250 Menschen im Stadtteil Biemenhorst. Wir schauen mit Euch auf den Wahlzettel drauf und erklären, was es bedeutet, wenn ich mit ja oder nein abstimme.

© Stadt Bocholt

Was bedeuten die Antworten ja / nein?

Ja = Ich unterstütze das Bürgerbegehren und stimme gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Standort "Auf dem Takenkamp".

Nein = Ich lehne das Bürgerbegehren ab und möchte, dass an dem Standort "Auf dem Takenkamp" festgehalten wird.


In welchem Fall ist das Bürgerbegehren erfolgreich?

Wenn a) 15 % der Wahlberechtigten (das wären zurzeit rund 8.700 bei 58.200 Wahlberechtigten) mit „Ja“ stimmen und(!) b) diese Ja-Stimmen die Zahl der Nein-Stimmen übersteigen. Beispiel: Es stimmen mindestens 10.000 mit „ja“, 9.9999 mit „Nein“.

In welchem Fall ist das Bürgerbegehren gescheitert?

Wenn weniger als 15 % (derzeit rund 8.700 Stimmen) mit „Ja“-Stimmen (dann wäre das gesetzlich vorgeschriebene 15%-Quorum der Mindeststimmen nicht erreicht) Beispiel: 5.000 stimmen mit „Ja“, dann wird das nicht reichen. Es müssen 15% Mindestanzahl der Wahlberechtigten erreicht werden. Derzeit liegt das bei rund 8.700 Stimmen, die exakte Zahl wird erst am Samstag, nach Aufstellung des Abstimmverzeichnisses, feststehen.

oder

wenn mehr als 15% mit „Ja“ stimmen (also die Mindestanzahl 15% zwar erreicht werden), aber die Mehrheit mit „nein“ stimmt. Beispiel: 10.000 stimmen mit „ja“, mindestens 10.001 stimmen mit „Nein“.

Wie viele Briefabstimmungen bislang?

Über 7.500 haben per Briefabstimmung vorab ihre Stimme abgegeben. Briefabstimmung noch bis Freitag (20.10.23) , 18 Uhr im Wahlamt Bocholt, Mariengymnasium, möglich.

Wann kann wo abgestimmt werden?

Am Sonntag (22.10.23) kann von 8-18 Uhr in 17 Stimmbezirken abgestimmt werden. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung. Nach Ende der Auszählung wird ein vorläufiges Ergebnis verkündet. Formal festgestellt wird das Ergebnis durch den Stadtrat in der Sitzung am 25.10.23.

Wie geht’s weiter?

Sofern das Bürgerbegehren gescheitert ist, wird auf dem Grundstück in Biemenhorst eine temporäre Erstunterbringung für 250 Menschen errichtet. Längstens wird diese Unterkunft bis 2027 bestehen, das ist Zusage von Verwaltung und Politik. Sofern das Bürgerbegehren erfolgreich ist, wird auf dem Gelände in Biemenhorst KEINE Erstunterbringung gebaut. Dann ist der Ratsbeschluss aufgehoben, sozusagen „kassiert“. Die Stadt Bocholt würde dann unmittelbar danach 13 Alternativstandorte prüfen und dem Stadtrat zur Diskussion geben. 

Wie ist die Haltung von Verwaltung und Mehrheit der Stadtpolitik?

Die Mehrheit hält den Standort in Biemenhorst für den geeignetsten im Vergleich zu anderen. 


Wo kann ich mich noch über den Bürgerentscheid informieren z.B. bei der Stadt?

Weitere Infos findet Ihr auch hier.

Weitere Meldungen