Bocholter muss wegen Automatensprengung ins Gefängnis

Das Gericht hat heute einen Mann aus Bocholt zu einer Gesamtstrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt.


© Symbolfoto/Pixabay

Angeklagt wegen drei Taten

Vier Jahre Gefängnis - für die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl. Einfacher gesagt: Für die Sprengung eines Zigarettenautomaten. Der 45-jährige Bocholter war wegen drei Taten angeklagt, eine gestand er vor Gericht. Bei der Gesamtstrafe berücksichtigte das Gericht auch zwei Vorstrafen des Mannes.


Weitere Meldungen