Abschuss Wölfin weiter gestoppt

Der Abschuss von Wölfin Gloria bleibt weiter gestoppt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit Beschwerden des Kreises Wesel zurückgewiesen

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Beschwerden des Kreis Wesel abgewiesen

Es bleibt dabei: Wölfin Gloria darf erstmal nicht abgeschossen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit drei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Mitte Januar bestätigt. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus. Wölfe stehen in der EU unter strengem Schutz und das OVG Münster sieht keinen Grund dafür, Gloria mit einer Ausnahmegenehmigung abzuschießen, wie es der Kreis Wesel vorhat. Es sei nicht dargelegt, dass die Wölfin ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeige. Die Schadensprognose des Kreises sei fehlerhaft und ein Abschuss von Gloria würde die Wolfspopulation empfindlich schwächen, weil sie das einzige fortpflanzungsfähige Weibchen in ihrem Rudel sei.  

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