Anzeige
Risikogebiet Niederlande - was wir jetzt wissen müssen
© Kreis Borken
Teilen:

Risikogebiet Niederlande - was wir jetzt wissen müssen

Am Wochenende haben sich viele von Euch beim Kreisgesundheitsamt gemeldet. Denn am Freitagabend (02.10) wurden die gesamte Niederlande zum Risikogebiet – mit Ausnahme der Provinzen Zeeland und Limburg.

Veröffentlicht: Montag, 05.10.2020 04:05

Anzeige

Fast die ganze Niederlande Risikogebiet

Anzeige

Was das für uns bedeutet:

Wenn Ihr unter 24 Stunden in den Niederlanden wart, müsst Ihr Euch nun doch NICHT mehr sofort beim Gesundheitsamt melden. Am Wochenende galt diese Regelung aber noch, sodass am Wochenende die Hotline des Gesundheitsamtes überlastet war. Deshalb hat der Kreis Borken jetzt auf seiner Homepage ein Formular, das Ihr ausfüllen könnt. Ein Anruf beim Kreisgesundheitsamt ist NICHTnotwendig. Das Formular findet Ihr hier. Wenn Ihr länger als 24 Stunden in den Niederlanden wart, müsst Ihr Euch 14 Tage in Quarantäne begeben.

Die aktuell geltende Regelung findet Ihr hier.

Was das für die Niederländer bedeutet:

Die Niederländer reisen aus einem Risikogebiet zu uns ein und müssen dementsprechend einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen oder einen direkt einen Test machen lassen und anschließend in bis zu 14-tägige Quarantäne. Das gilt aber nicht für unsere direkten Nachbarn. Für die Grenzregion hat das Land NRW nämlich eine Ausnahmeregelung geschaffen: das heißt, Niederländer dürfen aus bestimmten Gründen, wie zum Beispiel zum Einkaufen, Tanken oder für einen Besuch bei Verwandten in den Kreis Borken kommen.

Anzeige

Wie sinnvoll sind die Regeln vom 2. Oktober?

Anzeige

Jeder, der in der Niederlande war, musste sich beim Kreisgesundheitsamt melden (die Regelung wurde mittlerweile geändert, siehe hier). In Quarantäne muss aber nur, wer dort länger als 24 Stunden war. Das sorgt für eine Menge Bürokratie. Deshalb war man auch jetzt schon in Kontakt zur Landesregierung bestätigt Landrat Kai Zwicker.

Anzeige
Es muss ja auch einen Sinn haben
download
Anzeige

Auch die Kreisordnungsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow sieht die Vorgehensweise (die mittlerweile geändert wurde, siehe hier) kritisch. Man muss dazu aber auch sagen, dass diese von der Landesregierung vorgegeben wird und nicht vom Kreis.

Anzeige
Wir haben die Rückmeldung gegeben: "Bitte ändert das doch"
download
Anzeige
Anzeige
Anzeige