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Zum 16. März tritt eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Kraft
© Kreis Borken
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Zum 16. März tritt eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Kraft

Die Leitungen von medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen hier im Westmünsterland müssen die Nachweise ihrer Mitarbeiter überprüfen und die, die nicht vollständig immunisiert sind, spätestens bis zum 31. März an das Kreisgesundheitsamt melden.Darauf weist der Kreis Borken hin.


Veröffentlicht: Dienstag, 01.03.2022 14:27

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Er hat dafür ein extra Meldeformular auf seiner Homepage eingerichtet.Und dieses Formular findet Ihr hier!

Über das Formular können die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen neben der Meldung von nicht vollständig immunisierten bei ihnen tätigen Personen auch informieren, sollte es Zweifel an der Echtheit und/oder inhaltlichen Richtigkeit von vorgelegten medizinischen Nachweisen geben. Nach Eingang der Meldung wird die betroffene Person vom Gesundheitsamt angeschrieben, es werden entsprechende Nachweise angefordert; in der Folge können dann ggf. ordnungsbehördliche Maßnahmen erfolgen.Fragen zu Corona-Impfpflicht können per Mail an corona.impfpflicht@kreis-borken.de an das Kreisgesundheitsamt gerichtet werden.

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