
ZUE Schöppingen wird reaktiviert für Ukraine-Flüchtlinge
Die Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes in Schöppingen (ZUE) wurde Ende 2021 nach rund 30 Jahren geschlossen. Jetzt wird sie wieder geöffnet, für ukrainische Flüchtlinge und befristet auf etwa ein halbes Jahr.
Veröffentlicht: Mittwoch, 09.03.2022 13:11
Ab Ende März werden die ersten Flüchtlinge in der ZUE erwartet
Das teilte die Bezirksregierung Münster mit. Die Gemeinde Schöppingen und der Kreis Borken haben dafür grünes Licht gegeben. Die Einrichtung soll jetzt schnell instandgesetzt werden. Ab Ende des Monats März 2022 können dort, je nach Familien-Zusammensetzung, 300 bis 400 ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht werden.
Reaktionen aus der Politik
Die ZUE Schöppingen war von der Bezirksregierung Münster nach 30-jährigem Betrieb als Flüchtlingseinrichtung zum Jahreswechsel an die Gemeinde zurückgegeben worden.
Regierungspräsidentin Dorothee Feller
"Als wir vor 10 Wochen Weihnachten gefeiert haben, hätte sich niemand von uns das schreckliche Leid vorstellen können, das nun mit dem Krieg über die Menschen in der Ukraine hereingebrochen ist. Wenn das Unvorstellbare zur Realität wird, darf man zu seiner Bewältigung das Undenkbare nicht ausschließen"
Daher habe sie den Landrat des Kreises Borken, Dr. Kai Zwicker, und den Bürgermeister der Gemeinde Schöppingen, Franz-Josef Franzbach, gebeten, noch einmal einer zeitlich befristeten Nutzung des früheren Kasernen-Geländes in Schöppingen für circa ein halbes Jahr zuzustimmen. Dorothee Feller dankte beiden für die Unterstützung der Bezirksregierung bei der Hilfestellung, die allen Kommunen im Regierungsbezirk nütze.
Landrat Dr. Kai Zwicker
"Für uns als Kreis Borken ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir gemeinsam mit der Gemeinde Schöppingen die Einrichtung einer weiteren Zentralen Unterbringungseinrichtung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine im Norden des Regierungsbezirks Münster unterstützen und begleiten."
Bürgermeister Franz-Josef Franzbach
"Die Bürgerinnen und Bürger von Schöppingen haben über drei Jahrzehnte tausenden Familien aus unzähligen Ländern zur Seite gestanden. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dies nun für die vor dem schrecklichen Krieg schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine für einige wenige Monate wieder zu tun. Wir wissen, dass wir uns dabei auf das enge und vertrauensvolle Zusammenwirken mit der Bezirksregierung verlassen können."
Zum Hintergrund der ZUE
Der Rat der Europäischen Union hat entsprechend der Richtlinie 2001/55/RL entschieden, dass es sich bei den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine um einen "Massenzustrom" handelt. Die EU wendet diese im Nachgang der Jugoslawienkriege geschaffene Richtlinie im Ukraine-Krieg erstmals an. Für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bedeutet das: Ihre Aufnahme erfolgt ohne individuelles Asylverfahren. Entsprechend sind sie nicht verpflichtet, in einer Landeseinrichtung zu verweilen. Daher erfolgt die Unterbringung nach der privaten Ankunft oder der ZUE-Aufnahme bei den und durch die Kommunen. Die Aufenthaltserlaubnis der Kriegsflüchtlinge gilt zunächst für ein Jahr und kann um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Die ZUE Schöppingen hatte im Jahr 1992 ihren Betrieb aufgenommen und wurde zunächst durch die Bezirksregierung Arnsberg betrieben. 2016 übernahm die Bezirksregierung Münster die Verantwortung für die Landeseinrichtung. 2016 und 2019 war der Betrieb der ZUE jeweils verlängert worden. Nach der Übergabe der Liegenschaft an die Gemeinde Schöppingen plant diese nun, ein neues Baugebiet auf dem Gelände zu erschließen. Bis zum Beginn der Erschließung nutzt die Bezirksregierung die Liegenschaft nun als Ukraine-ZUE. Weitere ZUEn betreibt die Bezirksregierung Münster im Auftrag des Landes an den Standorten Dorsten, Rheine, Münster sowie Ibbenbüren. An diesen Standorten wird die Zahl der Unterbringungsplätze in den kommenden Wochen auf insgesamt 3000 erhöht. Dauerhaft sollen weitere 1380 ZUE-Plätze im Regierungsbezirk geschaffen werden, was zwei zusätzlichen Standorten entspricht.