
Wölfin Gloria darf vorerst nicht abgeschossen werden
Wölfin Gloria darf erstmal weiter nicht abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in drei Eilverfahren entschieden. Bis über die Klagen endgültig entschieden ist, darf die Wölfin vorerst weiterleben.
Veröffentlicht: Mittwoch, 17.01.2024 12:55
Klagen gegen Abschuss erfolgreich
Wölfe seien streng geschützt. Eine Ausnahmegenehmigung für einen Abschuss sei nur möglich, wenn durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt. Und genau das konnte der Kreis Wesel nach Meinung des Gerichts nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar darlegen. Auch das Landesumweltamt sei im vergangenen Juli noch davon ausgegangen, dass durch Gloria kein ernster landwirtschaftlicher Schaden zu erwarten sei. Die Wölfin ernähre habe sich nicht auf Nutztiere spezialisiert und ernähren sich auch von Wildtieren, so das Gericht. Außerdem sei es auch Tierhaltern mit kleinen Herden zumutbar, entsprechende Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere zu ergreifen. Nach Angaben des BUND gibt es im Kreis Wesel einen hohen Anteil von Tierhaltern, die Maßnahmen zum Schutz ihrer Herde vor Wölfen verweigern.