
Wie verhalten wir uns jetzt richtig?
Darf ich noch einkaufen gehen? Darf ich mit meinem Kind auf den Spielplatz? Darf ich spazieren gehen? All diese Fragen beschäftigen uns in diesen Tagen. Wir haben mit dem Kreisgesundheitsamt gesprochen und genau diese Fragen gestellt.
Veröffentlicht: Montag, 16.03.2020 12:54
Was darf ich noch alles machen?
Es folgen Antworten von Annette Scherwinksi, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes.
Darf ich einkaufen gehen?
- Ja.
Wie sollte ich mich im Supermarkt verhalten?
- Wir sollten Abstand halten.
Darf ich meine Familie zum Einkaufen mitnehmen?
- Wir sollten möglichst allein einkaufen gehen.
Sollte ich besser Handschuhe tragen, wenn ich einkaufen gehe?
- Ist nicht erforderlich – aber wir sollten bitte die Hygienestandards beachten.
Darf ich mit meinen Kindern auf den Spielplatz?
- Nein. Spielplätze sind geschlossen.
Darf ich andere Kinder einladen, damit sie zusammen spielen können?
- Möglichst nicht.
Darf ich mich mit anderen Eltern zusammen tun und die Kinder in einer Gruppe betreuen?
- Wenn es anders nicht zu organisieren ist, ja. Dann aber in möglichst kleinen Gruppen und vorher erfragen, ob es irgendein Kontaktgeschehen mit Infizierten oder Rückkehrern aus Risikogebieten gibt.
Darf ich die Familie zu Ostern einladen?
- Das bleibt abzuwarten.
Darf ich Fahrrad fahren gehen?
- Ja.
Darf ich spazieren gehen?
- Ja.
Darf ich in den Garten/ auf den Balkon?
- Ja.
Darf Oma/ Opa auf die Kinder aufpassen?
- Zum Eigenschutz der Senioren möglichst nicht.
Darf ich mit Ü60 noch das Haus verlassen?
- Ja.
Ich habe eine Erkältung: Darf ich dann noch raus, z.B. zum Einkaufen?
- Ja. Einkaufen nach Möglichkeit von anderen miterledigen lassen.
Darf ich einkaufen, wenn ich Corona habe?
- Nein.
Woher bekomme ich Lebensmittel, wenn ich in Quarantäne muss?
- Über Bekannte, Verwandte oder soziale Netzwerke.
Plant der Kreis ausgelagerte Anlaufstellen für alle, die infiziert sein könnten (auch um Ambulanzen zu entlasten)?
- Es wird eine Anlaufstelle für Testungen installiert, die allerdings nur von Personen mit ausdrücklicher ärztlicher Test- Anordnung aufgesucht werden darf.