Anzeige
Wie regeln das unsere Weihnachtsmärkte mit der GEMA?
© pixabay
Teilen:

Wie regeln das unsere Weihnachtsmärkte mit der GEMA?

Bald starten sie wieder die beliebten Weihnachtsmärkte - auch bei uns im Westmünsterland. An den Buden läuft Weihnachtsmusik. Das gehört zum weihnachtlichen Ambiente einfach dazu. Aber dafür müssen die Veranstalter der Märkte, GEMA-Gebühren zahlen. Wieviel, entscheidet ihre Veranstaltungsfläche. Das kann also richtig teuer werden. Wir haben uns mal bei zwei Veranstaltern im Westmünsterland umgehört. 

Veröffentlicht: Dienstag, 31.10.2023 12:12

Anzeige

Zwei Märkte - zwei unterschiedliche GEMA-Verträge

Anzeige

Am 30.November startet zum Beispiel der Alstätter Weihnachtsmarkt. Manfred Ibing vom Gewerbeverein hat uns gesagt, sie hätten einen Vertrag mit der GEMA, der bezahlbar ist. Mit der Erfahrung von 15 Jahren Weihnachtsmarkt, habe es da auch noch nie Probleme gegeben. Der Vertrag mit der GEMA beinhaltet auch, welche Lieder gespielt werden dürfen. Traditionelle Weihnachtslieder beispielsweise, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot sind, sind gänzlich GEMA-frei und können auch ohne Zahlungen an die GEMA gespielt werden. Dazu gehören Lieder wie „Leise rieselt der Schnee“ oder „O du fröhliche“. Whams „Last Christmas“ oder Mariah Careys „All I Want for Christmas“ sind dagegen gemapflichtige Werke. Dafür muss gezahlt werden. Oder man machts wie der Waldhof Schulze Beikel in Marbeck, der spielt nur gemafreie Musik. Das ist auch eine Lösung. Hier findet Ihr weitere Infos zur GEMA.

Anzeige
Anzeige
Anzeige