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Ausnahmen
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Für Handwerker gibt es eine Ausnahmeregelung, aber nicht für Garten- und Landschaftsbauer. Denn die werden als Dienstleister eingestuft.
"Für meinen Betrieb bedeutet die Mauterhöhung Mehrkosten von 20.000 bis 30.000 Euro im Jahr, die ich auf die Kunden umlegen muss"
, sagte uns der Heeker Landschaftsgärtner Karl Mensing . Er will deshalb klagen:
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Vom Bundesverkehrsministerium hieß es, die Mautänderung sei beschlossene Sache und trete am 1.Juli in Kraft. Da sei jetzt nichts mehr zu machen.
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