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Bei Widerspruch kann Ärger drohen
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Was tun, wenn mein Anbieter bei Gas und Strom viel mehr verlangt als bisher? Der Bund der Energieverbraucher rät, wenn der Anbieter z.B. für Gas mehr als 22 Cent pro Kilowattstunde verlangt, sollten wir Widerspruch einlegen. Wir haben mit der Verbraucherzentrale gesprochen und da ist die Botschaft ganz klar: nein, keinen Widerspruch einlegen. Denn dann droht Ärger mit dem Versorger. Besser wäre es, direkt mit dem Versorger Kontakt aufnehmen. Das sagen auch die Stadtwerke Gronau oder die SVS Versorgungsbetriebe für Stadtlohn, Vreden und Südlohn. Sie seien immer bemüht, gemeinsam Lösungen zu finden, auch wenn die Telefone der Beratungshotlines gerade kaum still stehen.
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