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Anspruch auf Weihnachtsgeld prüfen
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Beschäftigte mit Tarifvertrag sollten ihre Unterlagen gründlich prüfen. Laut NGG haben rund 77 Prozent der Arbeiter Anspruch auf die Extra-Finanzspritze. Dies gilt auch für Azubis und Mini-Jobber. Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahlt, muss anteilig auch Geld an Mini-Jobber und Azubis fließen, so die NGG Münsterland.
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Besonderer Hinweis für Bäckereien
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Die Gewerkschaft weist speziell auf Bäckereien im Kreis Borken hin. In einer Bäcker-Innung haben alle – von der Backstube bis zum Verkauf am Tresen – Anspruch auf Weihnachtsgeld.
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