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Wasserentnahme-Verbot im Kreis Borken ab 4. Juli 2025
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Wasserentnahme-Verbot im Kreis Borken ab 4. Juli 2025

Ab Freitag (04.07.25) gilt im Kreis Borken ein Verbot der Wasserentnahme aus der Bocholter Aa, der Schlinge und weiteren Gewässern. Grund: Trockenheit und Naturschutz.

Veröffentlicht: Dienstag, 01.07.2025 13:44

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Hintergrund: Warum das Verbot notwendig ist

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Ab Freitag (04.07.25) ist es im Kreis Borken untersagt, Wasser aus der Bocholter Aa, der Schlinge und weiteren Oberflächengewässern in ihren Einzugsgebieten zu entnehmen. Diese Maßnahme, die zunächst bis zum 31. Dezember 2025 gilt, wurde aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Gefahren für die Natur erlassen. Die Wasserbehörde des Kreises Borken reagiert damit auf die zunehmende Belastung des Naturhaushalts, die die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht.

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Umfang des Verbots

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Das Verbot umfasst sowohl den Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch bestehende Entnahmeerlaubnisse. Es betrifft nicht nur größere Wassermengen, wie sie etwa für die Feldberegnung genutzt werden, sondern auch kleinere Mengen, die beispielsweise zur Bewässerung von Privatgärten dienen. Ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.

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Konsequenzen und Überwachung

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Die Einhaltung des Verbots wird streng überwacht. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ziel ist es, die ohnehin stark belasteten Gewässer vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen. Besonders kleine Gewässer sind gefährdet, da Wasserentnahmen hier schnell zu einem Verenden von Tieren führen können.

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