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Symbolbild
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Restriktionen gelten für Teile von Heiden, Borken, Raesfeld und Reken
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Der Kreis Borken verweist auf eine entsprechende Mitteilung des Friedrich-Löffler-Instituts. Um den betreffenden Putenbetrieb wird eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt, in der besondere Restriktionen gelten. Hier im Westmünsterland sind davon geflügel- und vögelhaltende Betriebe in Teilen der Kommunen Heiden, Raesfeld, Reken und Borken betroffen.
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