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VG Münster gibt Kreis Borken Recht
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VG Münster gibt Kreis Borken Recht

Heimischer Bauer muß mehr Liegeboxen für seine Rinder einrichten.

Veröffentlicht: Montag, 12.08.2019 12:57

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Mit einem aktuellen Urteil hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster einen Landwirt aus dem Kreis Borken in seine Schranken gewiesen. Der Bauer war der Meinung, dass nicht jedes seiner Rinder einen eigenen Liegeplatz haben muß. Der Kreis Borken sah das anders und ordnete mit sofortiger Wirkung an, dass der Mann die Zahl der nutzbaren Liegeboxen in seinem Stall erhöht, damit jedes Rind eine eigene Box hat. Dagegen hatte der Landwirt geklagt, ohne Erfolg. Das Verwaltungsericht hat jetzt dem Kreis Borken Recht gegeben. Rinder verbrächten mindestens 50 Prozent des Tages im Liegen. Damit sie gesund bleiben, sei ein Tier-Liegeplatz-Verhältnis von mindestens 1:1 nötig, so die Richter. Sie verwiesen außerdem auf das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. 

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