Anzeige
Verzögerung bei Quarantänebescheinigung
© Pixabay
Teilen:

Verzögerung bei Quarantänebescheinigung

Wegen der hohen Infektionszahlen im Kreis Borken kommt es auch beim Versand von Isolations- und Quarantänebescheinigungen zu Verzögerungen. Das Kreisgesundheitsamt Borken bittet die Betroffenen und auch deren Arbeitgeber um Geduld und darum, von Nachfragen abzusehen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 20.01.2022 16:15

Anzeige

Was reicht als Vorlage beim Arbeitgeber?

Anzeige

Der automatisiert erfolgende Versand von Isolations- beziehungsweise Quarantänebescheinigungen durch das Kreisgesundheitsamt Borken, die vielfach noch vom Arbeitgeber zur Geltendmachung von Entschädigung für ausfallende Löhne gefordert werden, verzögert sich derzeit aufgrund des hohen Aufkommens an Neuinfektionen. Darauf weist der Kreis Borken hin und bittet daher darum, von entsprechenden Nachfragen bei der Hotline des Kreises Borken abzusehen. So schnell wie möglich werden die Bescheinigungen in den kommenden Tagen aber verschickt. Als Nachweis der Isolierung bzw. Quarantäne reicht ohnehin bereits bei infizierten Personen ein offzieller positiver Schnelltest oder positiver PCR-Test sowie bei deren Haushaltsangehörigen als Kontaktpersonen zusätzlich der Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes. Ein Hinweis in dem Zusammenhang: Seit Mitte Oktober 2021 gibt es für infizierte Ungeimpfte keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.

Anzeige
Anzeige
Anzeige