
Anzeige
Zwei Freiheitsstrafen für Betrug und Geldwäsche
Anzeige
Der 35-jährige Mann aus Rhede wurde gestern vom Landgericht Münster zu zwei Freiheitsstrafen verurteilt. Wegen Betrugs und Geldwäsche muss er für 3 Jahre und 3 Monate ins Gefängnis. Zusätzlich erhielt er wegen späterer Betrugsfälle in 252 Fällen eine weitere Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten. Der Angeklagte hatte zwischen 2020 und 2023 mit Fake Online-Shops insgesamt 210.000 Euro ergaunert. Diese Summe muss er nun an die Geschädigten zurückzahlen.
Das Gericht hatte dem Angeklagten am ersten Verhandlungstag eine geringere Strafe angeboten, falls er ein Geständnis ablegt. Dem Angebot kam der 35-Jährige gestern nach. Er gestand die Taten vollständig und nannte auch noch Mittäter.
Anzeige