
© Bezirksregierung Münster
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Regelung erstmal bis Ende des Schuljahrs
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Bisher galten die Hitzefrei-Regeln nur für die Klassen eins bis zehn. Nun darf auch die Oberstufe eher frei haben. Diese Übergangsregel soll erstmal bis zum Ende des Schuljahres gelten. Anschließend soll der Erlass zum Hitzefrei noch einmal grundsätzlich überprüft werden.
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