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Verfahren nach tödlichem Unfall eingestellt
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Verfahren nach tödlichem Unfall eingestellt

Ein 19jähriger Autofahrer aus Heek musste sich heute wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Ahaus verantworten. Das Verfahren wurde gegen Auflagen eingestellt.


Veröffentlicht: Montag, 03.07.2023 15:19

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Jugendstrafrecht wurde angewandt

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Der 19jährige Autofahrer hatte im vergangenen September einem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen. Der 63jährige Motorradfahrer stürzte und starb noch an der Unfallstelle. Nach Jugendstrafrecht muss der 19jährige nun eine Geldstrafe von 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und sich professionelle Hilfe holen. Im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt, sagte uns der Direktor des Ahauser Amtsgerichts, Benedikt Vieth. 

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