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Symbolfoto
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Verfügung befristet
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Die Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch und betrifft die Ahauser Aa, die Berkel, die Dinkel, die Schlinge sowie deren Einzugsgebiete und darüber hinaus das Einzugsgebiet der Lippe hier im Kreisgebiet. Die Verfügung ist vorerst bis zum 31. Oktober 2026 befristet und richtet sich unter anderem an Landwirte und Anlieger.
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Verbot wird überwacht
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Ziel ist es, Pflanzen, Tiere und den Wasserhaushalt zu schützen. Der Kreis Borken weist darauf hin, dass die Einhaltung des Entnahmeverbots überwacht wird. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.
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