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Urteil zu Schulpflicht bei Vredener Familie
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Urteil zu Schulpflicht bei Vredener Familie

Die Bezirksregierung Münster hat eine Familie aus Vreden zu Recht aufgefordert, ihre Kinder an einer Schule anzumelden, um die Schulpflicht zu erfüllen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster geurteilt.


Veröffentlicht: Dienstag, 06.01.2026 14:59

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Einen Monat Zeit für Berufung

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Das Gericht hat das Urteil jetzt jetzt nach der mündlichen Verhandlung Mitte Dezember bekanntgegeben. Damit wurde die Klage gegen entsprechende Ordnungsverfügungen der Schulaufsichtsbehörde abgewiesen. Die Eltern aus Vreden können noch Berufung einlegen. Sie wollen ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten mit Unterstützung des Vereins „freies christliches Heimschulwerk“. Nach Angaben des Landes NRW kann die Schulpflicht so aber nicht erfüllt werden, weil es sich bei dem Verein weder um eine öffentliche noch um eine anerkannte Schule handelt. 

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