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Einen Monat Zeit für Berufung
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Das Gericht hat das Urteil jetzt jetzt nach der mündlichen Verhandlung Mitte Dezember bekanntgegeben. Damit wurde die Klage gegen entsprechende Ordnungsverfügungen der Schulaufsichtsbehörde abgewiesen. Die Eltern aus Vreden können noch Berufung einlegen. Sie wollen ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten mit Unterstützung des Vereins „freies christliches Heimschulwerk“. Nach Angaben des Landes NRW kann die Schulpflicht so aber nicht erfüllt werden, weil es sich bei dem Verein weder um eine öffentliche noch um eine anerkannte Schule handelt.
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