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Urteil in Münster zu Bürgermeisterstichwahl
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Urteil in Münster zu Bürgermeisterstichwahl

Im nächsten Jahr stehen auch im Kreis Borken wieder Kommunalwahlen an, unter anderem in Vreden und Bocholt. Beim Verfassungsgerichtshof in Münster hat entschieden, dass Stichwahlen wieder stattfinden müssen.

Veröffentlicht: Freitag, 20.12.2019 05:35

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Im September wurden Stichwahlen bei Kommunalwahlen von der NRW-Landesregierung abgeschafft, unter anderem wegen zur niedriger Bürgerbeteiligung. Die Opposition hat allerdings dagegen geklagt, da sie die Abschaffung der Stichwahlen als Demokratieverstoß werten. Jetzt ist das Urteil am Verfassungsgerichtshof des Landes NRW in Münster gefallen: Die Stichwahl bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen durfte von der schwarz-gelben Landesregierung nicht abgeschafft werden. Damit müssen im September 2020 die Bürger ein zweites Mal ins Wahllokal, wenn es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Bürgermeister oder Landrat gibt.

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