
Symbolbild
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Details zum Urteil
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Am 8. März 2024 platzierte der Angeklagte eine Paketbombe an einem Auto, wodurch beinahe ein Mensch getötet wurde. Neben der Haftstrafe muss der Verurteilte 90.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen und die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte die Möglichkeit hat, Revision einzulegen. Das hat uns Presserichter Christian Walz kurz nach dem Urteilsspruch bestätigt.
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