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Geforderter Mindestabstand
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Das hat das Verwaltungsgericht Münster gestern (13.01.) entschieden und damit einem Eilantrag einer Hundefrisörin aus dem Nachbarkreis Steinfurt stattgegeben. Denn die kann zu ihren Kunden, den Besitzern der Hunde, den geforderten Mindestabstand einhalten. Die Tiere werden auf Abstand an der Tür in Empfang genommen und die Kunden legen das Geld in eine Dose, die vor dem Haus auf einer Bank liegt.
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