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Kamera im Zimmer der Frau
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Zum Schutz der Opfer fand der Prozess größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am dritten Verhandlungstag gestand der Angeklagte die Tat und entschuldigte sich in einem Brief bei den Angehörigen. Die Tochter hatte eine Kamera im Zimmer ihrer 69-jährigen, halbseitig gelähmten Mutter installiert. Nachdem sie die Aufnahmen gesehen hatte, alarmierte sie die Polizei – der Altenpfleger wurde noch am selben Abend festgenommen. Vor dem Urteil stehen noch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung aus.
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