
Richter veranlasst eine Sicherheitsverwahrung
Im Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht den 28 jährigen Hauptangeklagten Adrian V. zu 14 Jahren Haft verurteilt. Außerdem ordneten die Richter für den IT-Techniker Sicherungsverwahrung an, weil sie die Gefahr einer Wiederholung ähnlicher Taten sehen. Verurteilt wurde der Münsteraner wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Auch die Mutter(46) des Hauptangeklagten wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Wegen Beihilfe soll sie für fünf Jahre ins Gefängnis. Die anderen angeklagten Männer erhielten ebenfalls Haftstrafen. Ein Mann aus Hannover (36) soll für vier Fälle 10 Jahre ins Gefängnis, ein Angeklagter aus Schorfheide in Brandenburg (43) erhielt für fünf Fälle eine Strafe von elfeinhalb Jahren und ein Mann aus dem hessischen Staufenberg (31) soll wegen sechs Fällen für 12 Jahre in Haft.
Die Urteile erfüllen weitesgehend die orderungen der Staatsanwaltschaft. Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig. Des Weiteren stehen allen Angeklagten des Hauptprozesses noch weitere Verfahren an, da einige Fälle von Kindesmissbrauchs nicht Teil des Hauptprozesses waren.