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Kreis Borken muss ebenfalls Gebühren überprüfen
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Sie hatten gegen die Stadt Oer-Erkenschwick geklagt, weil die zu hohe Zinsen bei ihren Gebührenbescheiden berechnet hatte, die höher waren als die tatsächlichen Kosten. Die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster haben den Klägern Recht gegeben. Jetzt müssen auch die Kommunen im Kreis Borken überprüfen, ob ihre Gebührenbescheide in Ordnung sind. Sind sie das nicht, dann kann das bedeuten, dass die Abwassergebühren künftig niedriger ausfallen.
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