
Unsere Rechte bei Lieferdiensten
In Zeiten von Corona liefern alle. Supermärkte, Imbissbuden und sogar viele Restaurants haben einen Weg gefunden ihre Speisen per Lieferdienst anzubieten. Die Verbraucherzentrale NRW sagt aber, auch da haben wir Rechte.
Veröffentlicht: Montag, 04.05.2020 12:47
Die Verbraucherzentrale empfiehlt:
Die Kontaktsperre während der Corona-Pandemie beschert Lieferdiensten von Lebensmitteln bei uns im Westmünsterland Hochkonjunktur! Viele von uns scheuen momentan den Gang zum Supermarkt und ordern frische Waren und sonstige Lebensmittel bei Online-Händlern oder Onlineshops von Supermärkten. Restaurants und Imbiss-Stuben, die ihre Gäste vorerst nicht mehr in ihrem Lokal bewirten dürfen, haben ebenfalls auf Lieferung und Abholung ihrer Speisen umgestellt.
Die Ausnahmesituation ist keine Rechtfertigung für schlechte Qualität
Sind geliefertes Gemüse und Blattsalate beim Auspacken bereits schlapp oder riecht das Essen unangenehm, müssen wir das nicht einfach hinnehmen. „Kunden haben auch in dieser angespannten Zeit ein Recht auf die Aushändigung einwandfreier Ware. Mangelhafte Lebensmittel sollten beim Händler oder Restaurantbetreiber reklamiert werden“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Sie erklärt, welche Regeln von Händlern und Lieferservices auch während der Ausnahmesituation beachtet werden müssen:
Lieferbedingungen:
Wenn wir fertiges Essen oder Kochzutaten im Internet bestellen, müssen wir gerade oft sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Wer einen Online-Handel mit Lebensmitteln betreibt, muss jedoch einen Termin nennen, bis zu dem er die bestellten Produkte liefert. Liefert er in dieser Zeit nicht, müssen wir erst eine Frist setzen, bevor wir, wenn immer noch nichts kommt, aus dem Vertrag aussteigen können. Merken wir aber, dass wir ab einem gewissen Zeitpunkt kein Interesse mehr an der Lieferung besteht, geht das auch ohne eine weitere Fristsetzung.
Widerruf einer Bestellung:
Bei Waren, die nicht schnell verderben, können wir auch von unserem Widerrufsrecht Gebrauch machen und uns somit ohne Angabe von Gründen und ohne Fristsetzung vom Vertrag lösen. Dieses Recht können wir bis zu vierzehn Tage nach Lieferung der Ware nutzen. Werden wir nicht vom jeweiligen Anbieter über unser Widerrufsrecht belehrt, läuft die Frist sogar ein Jahr und vierzehn Tage. Ist die bestellte Ware allerdings schnell verderblich oder beliefert der Unternehmer selbst uns häufig und regelmäßig mit Lebensmitteln (z.B. bei der Lieferung eines wöchentlichen Biokorbs mit Obst und Gemüse) steht uns kein Widerrufsrecht zu.
Reklamation und Schadensersatz:
Bei der Übergabe von Pizza, Pasta und Co. müssen Online-Dienste, Lebensmittelhändler und Restaurantbetreiber jedoch dafür geradestehen, dass die Ware in Ordnung ist. Verdorbenes Obst, aufgetaute Tiefkühlkost, mangelhaftes Essen können wir zurückweisen und eine Neulieferung in einer angemessenen Zeit verlangen. Den Mangel sollten wir dann aber am besten sofort per Handy dokumentieren und reklamieren. Kommen Bringdienste der Aufforderung nicht nach, können wir in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Sicheres Bezahlen:
Wenn wir unsere Bestellung im Nachhinein per Rechnung und nicht bereits beim Bestellen per Vorkasse begleichen, gehen wir damit in vielerlei Hinsicht auf Nummer sicher: Die Verbraucherzentrale sagt: "Kunden sollten am besten immer erst zahlen, nachdem sie die Ware erhalten haben. Dann müssen sie nicht ihrem Geld hinterherlaufen, wenn sie auf eine berechtige Rückzahlung pochen. Gegen eine Zahlung bar auf die Hand spricht in Zeiten der Corona-Bekämpfung, dass mit dem Austausch von Geldscheinen auch die erhöhte Gefahr besteht, den aktuell geforderten Mindestabstand nicht einhalten zu können."
Rechtlichen Rat rund um Lieferdienste – auch bei anderen Waren – bietet weiterhin die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Gronau, Tel. 02562 - 608 696 01 und Mittwochnachmittag und Freitagvormittag deren Außenstelle in Borken Tel. 01590 - 45 66 724 - derzeit ausschließlich telefonisch oder per E-Mail gronau@verbraucherzentrale.nrw.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW